Der Vater eines 6 Wochen alten Säuglings am 31.1.03 begleitete die kleine M.M. zur ersten Hilfe und erzählte "während ich sie in den Armen nahm hörte ich einen Knacks in den linken Bein der danach still stand". Die radiologische Untersuchung stelle eine frische spirale Femurfraktur und eine nicht neue Unterschenkelfraktur schon mit Kallusbildung, fest. Über die Ursachen der recht datierten Tibiafraktur konnte der Vater keinen plausibeln Unfall zitieren. Es wurde einen Gips angefertigt und die Kleine M.M. blieb im Krankenhaus wegen der Notwendigkeit von weiteren Untersuchungen. Der Befund von multiplen, verschieden alte Frakturen in Abwesenheit von Knochenkrankheiten und die unklare Unfallbeschreibung des Vaters lies die Ärzte eine Kindesmisshandlung verdächtigen und den Sozialdienst wurde davon informiert aber keine Massnahmen wurden unternommen. Ein Monat danach wurde die kleine M.M. wieder vom Vater zum pädiatrischen Notdienst gebracht wegen schwere Bewusstseinstörungen "erschienen beim wiegen". Die radiologischen Untersuchungen und die Fundoskopie erlaubten eine Subduralblutung und eine rechte retinal Blutung zu entdecken und einen Schütteltrauma wurde diagnostiziert. Nach etwa zwei Tage erschienen mehreren epileptischen Krisen und nach zwei Monate wurde M.M. in einem Heim untergebracht. Das rechtsmedizinischen und psychiatrischen Gutachten hatte folgende Probleme zu untersuchen: Unfall oder körperliche Misshandlung; Täter der eventuellen diagnostizierten Misshandlungen und Verhalten des Sorgeberechtigten; langfristigen Behinderungen (neurologischen Folgeschäden; kognitive Defiziten, Sehstörungen). Es wird auch den Rechtsspruch vorgeführt.
Schillaci, D. (2007). Schütteltrauma oder unfall?. In Abstracts (pp.8-9). Berna.
Schütteltrauma oder unfall?
SCHILLACI, DANIELA ROBERTA
2007
Abstract
Der Vater eines 6 Wochen alten Säuglings am 31.1.03 begleitete die kleine M.M. zur ersten Hilfe und erzählte "während ich sie in den Armen nahm hörte ich einen Knacks in den linken Bein der danach still stand". Die radiologische Untersuchung stelle eine frische spirale Femurfraktur und eine nicht neue Unterschenkelfraktur schon mit Kallusbildung, fest. Über die Ursachen der recht datierten Tibiafraktur konnte der Vater keinen plausibeln Unfall zitieren. Es wurde einen Gips angefertigt und die Kleine M.M. blieb im Krankenhaus wegen der Notwendigkeit von weiteren Untersuchungen. Der Befund von multiplen, verschieden alte Frakturen in Abwesenheit von Knochenkrankheiten und die unklare Unfallbeschreibung des Vaters lies die Ärzte eine Kindesmisshandlung verdächtigen und den Sozialdienst wurde davon informiert aber keine Massnahmen wurden unternommen. Ein Monat danach wurde die kleine M.M. wieder vom Vater zum pädiatrischen Notdienst gebracht wegen schwere Bewusstseinstörungen "erschienen beim wiegen". Die radiologischen Untersuchungen und die Fundoskopie erlaubten eine Subduralblutung und eine rechte retinal Blutung zu entdecken und einen Schütteltrauma wurde diagnostiziert. Nach etwa zwei Tage erschienen mehreren epileptischen Krisen und nach zwei Monate wurde M.M. in einem Heim untergebracht. Das rechtsmedizinischen und psychiatrischen Gutachten hatte folgende Probleme zu untersuchen: Unfall oder körperliche Misshandlung; Täter der eventuellen diagnostizierten Misshandlungen und Verhalten des Sorgeberechtigten; langfristigen Behinderungen (neurologischen Folgeschäden; kognitive Defiziten, Sehstörungen). Es wird auch den Rechtsspruch vorgeführt.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.