Bereits seit 1993 hat Italien die rechtliche Basis für die Organtransplantation; in 1999 ist eine Widerspruchsregelung eingeführt worden, wodurch nur ein expliziter Dissens zur Lebzeit die Organentnahme abstellen kann. Diese Anordnung ist heutzutage noch nicht wirksam geworden und die erweiterte Zustimmungsregelung gilt noch. In Artikel 2 ist die Beförderung an einer Information für die Bevölkerung festgelegt, um eine freie und bewusste Entscheidung zu erreichen. Seit 2001 arbeiten wir mit einer Selbsthilfegruppe (AIDO – Associazione Italiana Donatori di Organi) um Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen zu organisieren. Es werden unsere verschiedenen Informationsformen dargestellt: A) öffentliche Informationskampagne mit Hilfe vom Gesundheitswesen um wissenschaftliche Erklärungen zu erteilen und Fragen zu beantworten (drei Einzelvorträge: ein transplantierter Patient; gesetzliche Regelungen der Organspende, Organvermittlung und Transplantation (Rechtsmediziner); klinische Aufklärungen (Transplantationschirurg); B) Mittel- Hochschulprojekte: durch eine emotionale Erfahrung, dank der Zusammenkunft mit Lebendorganspender und transplantiertem Patienten, sind Kunstwerke und ein neues Theater/Filmprojekt vorbereitet worden; D) Informationskampagne an der Medizinfakultät: Resultate unserer Passantenbefragung mit Fragebögen E) telephonisches Interview in der Bevölkerung; F) Informationsparcours als Unterricht an schon qualifiziertem Pflegepersonal/Ärzten und Studenten.

Schillaci, D. (2008). Gewebe – und Organspende in Italien. Entwurf von Informationsformen für verschiedene Zielgruppen. In Abstracts der Jahrestagung in Dresden (pp.335-335). Springer [10.1007/s00194-008-0555-2].

Gewebe – und Organspende in Italien. Entwurf von Informationsformen für verschiedene Zielgruppen

SCHILLACI, DANIELA ROBERTA
2008

Abstract

Bereits seit 1993 hat Italien die rechtliche Basis für die Organtransplantation; in 1999 ist eine Widerspruchsregelung eingeführt worden, wodurch nur ein expliziter Dissens zur Lebzeit die Organentnahme abstellen kann. Diese Anordnung ist heutzutage noch nicht wirksam geworden und die erweiterte Zustimmungsregelung gilt noch. In Artikel 2 ist die Beförderung an einer Information für die Bevölkerung festgelegt, um eine freie und bewusste Entscheidung zu erreichen. Seit 2001 arbeiten wir mit einer Selbsthilfegruppe (AIDO – Associazione Italiana Donatori di Organi) um Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen zu organisieren. Es werden unsere verschiedenen Informationsformen dargestellt: A) öffentliche Informationskampagne mit Hilfe vom Gesundheitswesen um wissenschaftliche Erklärungen zu erteilen und Fragen zu beantworten (drei Einzelvorträge: ein transplantierter Patient; gesetzliche Regelungen der Organspende, Organvermittlung und Transplantation (Rechtsmediziner); klinische Aufklärungen (Transplantationschirurg); B) Mittel- Hochschulprojekte: durch eine emotionale Erfahrung, dank der Zusammenkunft mit Lebendorganspender und transplantiertem Patienten, sind Kunstwerke und ein neues Theater/Filmprojekt vorbereitet worden; D) Informationskampagne an der Medizinfakultät: Resultate unserer Passantenbefragung mit Fragebögen E) telephonisches Interview in der Bevölkerung; F) Informationsparcours als Unterricht an schon qualifiziertem Pflegepersonal/Ärzten und Studenten.
abstract + poster
Informazione, Donazione di Organi, prelievo di organi, trapianto, Legge 91/1999
German
87. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
2008
Abstracts der Jahrestagung in Dresden
0937-9819
ago-2008
335
335
none
Schillaci, D. (2008). Gewebe – und Organspende in Italien. Entwurf von Informationsformen für verschiedene Zielgruppen. In Abstracts der Jahrestagung in Dresden (pp.335-335). Springer [10.1007/s00194-008-0555-2].
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