Der Fall betrifft italienische Bürger die zur Zeit der Ereignisse im Ausland wohnhaft waren. Am 31.12.01 um 19.00 Uhr informierte eine junge Frau die Polizei über das ungewöhnliche Verschwinden der Eltern, nach der Auffindung von einer Blutspur in ihrer Wohnung. Bei der Ortsbesichtigung stellte sich die Wohnung in Ordnung und im Wohnzimmer in einer Ecke zwischen zwei Sofas, wurde eine Blutspur mit zweifacher verschiedenen Verteilungsmuster auf dem Fliesenpflaster aufgefunden mit rundum eine bescheidene Unordnung einiger Einrichtungen. Eine andere Blutspur wurde an der gegenüberliegenden Seite des Wohnzimmerbodens aufgefunden und als Schrittspur zugeschrieben; außerdem einige, runde Bluttropfen waren auf den Teppich sichtbar, wo auch eine Falte unter dem kleinen Tisch lag und Schmuckstücke auch darauf lagen. Asservate der Blutspuren wurden am Ort gesichert und die DNA-Analyse mit darauffolgendem Vergleich mit der Tochter und den Söhnen bestätigte deren mütterlicher Herkunft. Gleichzeitig in der Umgebung des Wohnortes wurden die Brandüberreste des Auto vom Vater in der Nähe eines Straßenabsturz aufgefunden, darin wurde die Anwesenheit von menschlichen Reste ausgeschlossen. Der beauftragte italienische Staatsanwalt, anhand der Spurenauffindungen am Ort und gleichzeitigen Verschwinden der Frau, formulierte die Anklage von Gattinmord durch Einwirkung von spitzer/scharfer Gewalt. Zur Unterstützung der Staatsanwaltsannahme, ohne einen technischen Gutachten, das Anerkennen einen Schlagaderursprung der Blutspur, die Inkompatibilität der Blutmenge mit dem Leben und die Anwesenheit einer Schrittspur. Die Verteidigung, anhand der Photos und Videos des Fundort, schlägt eine unterschiedliche Blutmusterinterpretation und eine verschiedene Rekonstruktion des Tatgeschehens vor, um die Haltlosigkeit der Anklagethese zu beweisen.

Schillaci, D., Piccinini, A., Colombo, E., Baroncini, M. (2004). Einziger Fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar?. In Abstracts zur 83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin 22.-25. September 2004 in Göttingen (pp.332-332). Springer [10.1007/s00194-004-0274-2].

Einziger Fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar?

SCHILLACI, DANIELA ROBERTA;
2004

Abstract

Der Fall betrifft italienische Bürger die zur Zeit der Ereignisse im Ausland wohnhaft waren. Am 31.12.01 um 19.00 Uhr informierte eine junge Frau die Polizei über das ungewöhnliche Verschwinden der Eltern, nach der Auffindung von einer Blutspur in ihrer Wohnung. Bei der Ortsbesichtigung stellte sich die Wohnung in Ordnung und im Wohnzimmer in einer Ecke zwischen zwei Sofas, wurde eine Blutspur mit zweifacher verschiedenen Verteilungsmuster auf dem Fliesenpflaster aufgefunden mit rundum eine bescheidene Unordnung einiger Einrichtungen. Eine andere Blutspur wurde an der gegenüberliegenden Seite des Wohnzimmerbodens aufgefunden und als Schrittspur zugeschrieben; außerdem einige, runde Bluttropfen waren auf den Teppich sichtbar, wo auch eine Falte unter dem kleinen Tisch lag und Schmuckstücke auch darauf lagen. Asservate der Blutspuren wurden am Ort gesichert und die DNA-Analyse mit darauffolgendem Vergleich mit der Tochter und den Söhnen bestätigte deren mütterlicher Herkunft. Gleichzeitig in der Umgebung des Wohnortes wurden die Brandüberreste des Auto vom Vater in der Nähe eines Straßenabsturz aufgefunden, darin wurde die Anwesenheit von menschlichen Reste ausgeschlossen. Der beauftragte italienische Staatsanwalt, anhand der Spurenauffindungen am Ort und gleichzeitigen Verschwinden der Frau, formulierte die Anklage von Gattinmord durch Einwirkung von spitzer/scharfer Gewalt. Zur Unterstützung der Staatsanwaltsannahme, ohne einen technischen Gutachten, das Anerkennen einen Schlagaderursprung der Blutspur, die Inkompatibilität der Blutmenge mit dem Leben und die Anwesenheit einer Schrittspur. Die Verteidigung, anhand der Photos und Videos des Fundort, schlägt eine unterschiedliche Blutmusterinterpretation und eine verschiedene Rekonstruktion des Tatgeschehens vor, um die Haltlosigkeit der Anklagethese zu beweisen.
abstract + slide
omicidio, lesività, prova, sopralluogo, tracce ematiche
German
83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
2004
Abstracts zur 83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin 22.-25. September 2004 in Göttingen
ago-2004
14
332
332
none
Schillaci, D., Piccinini, A., Colombo, E., Baroncini, M. (2004). Einziger Fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar?. In Abstracts zur 83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin 22.-25. September 2004 in Göttingen (pp.332-332). Springer [10.1007/s00194-004-0274-2].
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